Gemeindliche Musikschule Feldkirchen-Westerham
Musiker sind fröhlicher

Anmeldeformular

Hier können Sie die Musikschulsatzung als PDF-Datei herunterladen.



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Gebühren

Gebührenermäßigung

Gebührenermäßigung kann beantragt werden, wenn die satzungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Sie setzt belegte Angaben über die Einkommensverhältnisse der erziehungsberechtigten voraus.

Familienermäßigung

Ab einem zweiten gleichzeitig unterrichteten Instrumentalschüler einer Familie aus der Gemeinde wird eine Ermäßigung von 20% gewährt. Die Ermäßigung geht bei Zahlungsverzug verloren. Sie wird auch bei Belegung mehrerer Fächer gewährt.

Unterrichtsgebühren

Musikalische Früherziehung und Theoriekurs: € 25,00 monatlich

Bläserklasse: € 45,00 monatlich

Instrumentalunterricht

Dauer/wöchentlich

Monatsgebühr pro Schüler

Einzelunterricht

30 Minuten

€ 60,00

Einzelunterricht

45 Minuten

€ 85,00

2 Schüler

30 Minuten

€ 35,00

2 Schüler

45 Minuten

€ 45,00

3 Schüler

45 Minuten

€ 35,00

Ensemble


€ 10,00

Für Erwachsene Schüler wird ein Aufschlag von 10% erhoben.

Für das Ensemblespiel betragen die Gebühren für Erwachsene und Jugendliche € 10,00 monatlich. Bei zusätzlicher Buchung von Instrumentalunterricht sind das Ensemblespiel und die Orchester gebührenfrei.

Für das Fach Klavier wird eine jährliche Gebühr von € 20,00 für Benutzung und Instandhaltung der Instrumente erhoben.

Für Musikschüler, die nicht in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham wohnen, wird ein Auswärtigenzuschlag von 10% erhoben.

Preisänderungen bleiben vorbehalten. Weitere Bestimmungen trifft die Gebührensatzung. Die Gebühren sind im Zweimonatsturnus, erstmal zum 1. Oktober zur Zahlung fällig.